Welche Anrede verwende ich, wenn in der Stellenanzeige kein Ansprechpartner genannt ist?
Wenn kein persönlicher Ansprechpartner in der Stellenanzeige genannt ist, heißt das nicht automatisch auf die Standardform „Sehr geehrte Damen und Herren“ auszuweichen. Dies ist die unpersönlichste Anredeform, die kein Personaler gerne liest und der Bewerber im Anschreiben möglichst vermeiden sollte – ganz besonders bei großen namhaften Konzernen. Machen Sie sich die Mühe und versuchen Sie einen Ansprechpartner ausfindig zu machen. Häufig ist in der Stellenanzeige eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der zuständigen Abteilung angegeben, wo Sie freundlich nachfragen können, an wen Sie Ihre Bewerbung richten dürfen. Ob Sie es glauben oder nicht, aber Unternehmen erkennen schnell, ob ein Bewerber um den ausgeschriebenen Job bemüht ist oder nicht – und das beginnt bereits bei der persönlichen Anrede.
Kann ich auf mein Bewerbungsfoto verzichten?
Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGB) muss der Bewerber nicht zwingend ein Foto seiner Bewerbung beifügen, da es sich um eine freiwillige Angabe handelt. Es gibt sogar Firmen, die in der Stellenausschreibung explizit erwähnen, dass nur Bewerbungen ohne Foto berücksichtigt werden. Wenn Sie diesen Zusatz in der Stellenanzeige lesen, dann verzichten Sie darauf. In allen anderen Fällen liegt die Entscheidung ganz bei Ihnen. Besonders bei kleinen und mittelständigen Unternehmen ist das Bewerbungsfoto immer noch gern gesehen. Außerdem freut sich bestimmt jeder Personaler über ein freundliches Bild, das er dem vorliegenden Profil zuordnen kann.
Welche persönlichen Angaben muss ich in meiner Bewerbung angeben und welche nicht?
Sie sollten in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, die Wohnanschrift und Ihre Kontaktdaten, über die Sie der Personaler am besten erreichen kann, angeben. Dazu zählt Ihre persönliche Mobilrufnummer sowie eine professionelle E-Mail-Adresse.
Keine Pflichtangaben sind dagegen Informationen zum Familienstand, Ihre Religionszugehörigkeit oder die Sozialversicherungsnummer. Ebenso wenig haben Ihre aktuellen Arbeitskontaktdaten sowie Namen von Kollegen und Vorgesetzten etwas in Ihrer Bewerbung zu suchen.
Muss ich mein aktuelles Gehalt in der Bewerbung nennen?
Nein. Ihre Bewerbung ist Ihre persönliche Visitenkarte, die Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für eine ausgeschriebene Stelle bewirbt. Ihr Know-how ist Ihr wertvollstes Gut und hat einen gewissen Marktwert, über den Sie sich bewusst sein sollten. Ihr aktuelles Gehalt preiszugeben, kann für Sie dabei eher von Nachteil sein, wenn Sie etwa als Quereinsteiger in einem neuen Bereich durchstarten möchten oder in Ihrer letzten Position womöglich unterbezahlt waren und somit Ihren gewünschten Gehaltswunsch nur schwer argumentieren können.
Muss ich meine Abschlussnoten im Lebenslauf angeben?
Berufseinsteiger, die Ihren Schul- oder Studienabschluss frisch absolviert haben, können Ihre Abschlussnote im Lebenslauf erwähnen. Ein Muss ist es jedoch nicht. Liegt der Abschluss mehr als drei Jahre her, können Sie darauf verzichten. Vorsicht ist allerdings bei einigen Brachen geboten. Renommierte Anwaltskanzleien oder namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind ein typisches Beispiel dafür, die Bewerber generell nach der Abschlussnote ausselektieren und sich ungern die Mühe machen, die Noten aus den Zeugnissen herauszusuchen. In diesen Fällen geben Sie Ihre Abschlussnote unbedingt im Lebenslauf an.
Muss ich meine Hobbies im Lebenslauf angeben?
Die Angabe der Lieblingsfreizeitbeschäftigung im Lebenslauf ist ein oft diskutierter Punkt, da es kein Richtig oder Falsch gibt. Fakt ist: In den meisten Fällen sind sie egal. Sollte Ihr Hobby jedoch zur Branche oder zur ausgeschriebenen Stelle passen, kann die Angabe tatsächlich Sinn machen, zum Beispiel das Nähen bei einer Bewerbung als Schneiderin. Wenn Ihr Hobby mit Ihrer Berufsposition nicht im direkten Zusammenhang steht und Sie es dennoch angeben möchten, sollten Sie bedenken, dass dies für Sie auch nachteilig sein kann. Wenn Sie Ihre Freizeit am liebsten mit abenteuerlichen oder gar gefährlichen Sportarten verbringen (z. B. Fallschirmspringen), können Arbeitgeber einen längeren Ausfall wegen der hohen Verletzungsgefahr befürchten. Überlegen Sie sich daher gut, ob und welche Hobbies Sie im Lebenslauf angeben.
Muss ich ehrenamtliche Tätigkeiten angeben?
Die Angabe von sozialem Engagement ist kein Muss. Studien belegen jedoch, dass die Übernahme eines Ehrenamts besonders bei jungen Bewerbern meist positiv aufgenommen wird, da die Wahrscheinlichkeit dadurch höher ist zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.
Muss ich das Anschreiben und den Lebenslauf unterschreiben?
Ja. Sowohl das Anschreiben als auch der Lebenslauf sind mit Ihrer Unterschrift zu versehen. Mit Ihrer Signatur bestätigen Sie zum einen offiziell die Richtigkeit Ihrer Angaben, zum anderen geben Sie Ihrer Bewerbung zugleich eine persönliche, individuelle Note.
Kann ich meine Social Media Profile angeben?
Es kommt darauf an, um welche Social Media Plattform es sich handelt und in welchem Zusammenhang das Social Media Profil mit der angestrebten Position steht. Man unterscheidet „Unterhaltungsplattformen“ (wie Facebook oder Instagram) von den seriösen Social Media Plattformen (wie LinkedIn oder XING). So kann sich beispielsweise die Angabe des Instagram-Profils für einen angehenden Fotographen als nützlich erweisen, auf dem ein erster Eindruck der dort veröffentlichten Fotos gewonnen werden kann. Für einen erfahrenen Marketingberater zeugt ein solches Profil dagegen von Unprofessionalität, wohingegen das bestehende Netzwerk auf XING oder LinkedIn für den potenziell zukünftigen Arbeitgeber weitaus interessanter sein kann. Noch ein Tipp: Googlen Sie sich einmal selbst und finden Sie heraus, ob Ihr Profil aufgefunden werden kann. Da viele Personaler Bewerber im Internet gerne mal recherchieren, empfehlen wir Ihnen Ihren Account so einzustellen, dass Ihr Profil öffentlich nicht bzw. nur mit eingeschränkt sichtbaren Informationen aufgefunden werden kann.