Die häufigsten Fragen zur Bewerbung

Muss ich bei meiner Bewerbung immer ein Deckblatt verwenden?

Das Deckblatt ist nicht zwingend erforderlich, bildet allerdings den Rahmen einer jeden professionellen Bewerbung. Mit dem Deckblatt hat der Bewerber die erste Chance, die Aufmerksamkeit des Personalers zu gewinnen und Pluspunkte zu holen, noch bevor dieser einen Blick in die Bewerbungsunterlagen geworfen hat. Die gewählten Farben sowie eine übersichtliche Gestaltung des Inhalts lassen nämlich erste Rückschlüsse auf die Kreativität und Sorgfalt des Bewerbers zu. Wenn Sie sich für ein Deckblatt entscheiden, dann platzieren Sie hier unbedingt Ihr Bewerbungsfoto. Sofern Sie kein Deckblatt Ihrer Bewerbung beifügen, können Sie Ihr Foto stattdessen im Lebenslauf einfügen.

Weitere Tipps zum Deckblatt finden Sie in diesem Video:

Wie gelingt mir der erste Satz bzw. der Einstieg im Anschreiben am besten?

Der erste Satz ist Ihre Chance das Interesse des Personalers zu wecken und ihm zu beweisen, dass Sie sich mit der Stellenanzeige und dem Unternehmen auseinandergesetzt haben. Genau diese Informationen können Sie für Ihren Einstieg nutzen. Ebenso gut können Sie mit einer spannenden Frage einsteigen, die Ihre gewünschte Position, die Branche oder das Unternehmen betreffen. Eine weitere Möglichkeit ist, mit einer lockeren, humorvollen Aussage den ersten Satz zu gestalten. Diese Variante empfiehlt sich jedoch eher bei mutigen Bewerbern, die ihre Persönlichkeit unterstreichen soll und sollte zudem zur Branche/zum Unternehmen passen.

Egal, wie Ihr erster Satz ausfällt, wichtig ist: Schaffen Sie anschließend Klarheit, warum ausgerechnet Sie der perfekte Kandidat für diesen Job sind und weshalb das Unternehmen sich für Sie entscheiden sollte. Diese Informationen machen jeden Personaler neugierig und steigern Ihre Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Weitere Tipps zum ersten Satz im Anschreiben finden Sie in diesem Video:

Was kommt in den Schlusssatz und wie formuliere ich ihn im Anschreiben am besten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie das Ende im Anschreiben gestalten können. Häufig bietet sich an dieser Stelle die Angabe Ihres Gehaltswunsches an, Ihre im Vertrag geregelte Kündigungsfrist oder ein Hinweis, dass das Unternehmen Ihre Bewerbung diskret behandeln soll. Idealerweise verknüpfen Sie diese Informationen mit dem Zusatz, dass Sie sich über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freuen.

Weitere Tipps zum Schlusssatz im Anschreiben finden Sie in diesem Video:

Darf mein Anschreiben länger als eine Seite sein?

In der Regel sollte das Anschreiben nicht länger als eine DIN A4 Seite sein. Wir empfehlen vor allem jungen Bewerbern, die zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn noch über wenig Praxiserfahrung verfügen, das Anschreiben auf maximal eine Seite zu beschränken. Bei dem Anschreiben geht es darum, Ihre persönliche Motivation für die angestrebte Stelle sowie das Unternehmen zum Ausdruck zu bringen. Viele Bewerber machen nämlich häufig den Fehler und formulieren im Anschreiben jede berufliche Station der bisherigen Karriere in Sätzen aus – diese Informationen gehen aber bereits aus dem Lebenslauf hervor. Versuchen Sie daher im Anschreiben all das zu formulieren, was der Personaler aus Ihren übrigen Unterlagen nicht herauslesen kann.

Weitere Tipps zum Anschreiben finden Sie in diesem Video:

Muss ich meine Gehaltsvorstellung immer in der Bewerbung angeben?

Grundsätzlich kann man von folgender Faustregel ausgehen: Wird in der Stellenanzeige der Zusatz erwähnt, dass man seine Bewerbung unter Angabe einer Gehaltsvorstellung einreichen soll, dann sollte der Bewerber diese auch unbedingt angeben. Wenn Sie das nicht tun, kann der Personaler zum einen nicht zuordnen, ob Ihr Gehaltswunsch innerhalb des für die Stelle festgelegten Budgets liegt. Zum anderen laufen Sie im schlimmsten Fall sogar Gefahr eine Absage zu bekommen, da Ihre Bewerbung als unvollständig betrachtet wird.

Wird die Gehaltsangabe in der Stellenanzeige nicht erwähnt, können Sie theoretisch darauf verzichten. Bewerbern mit Berufserfahrung empfehlen wir den Gehaltswunsch im Bewerbungsanschreiben zu nennen, damit das Unternehmen diese Information von Anfang an für den weiteren Bewerbungsprozess berücksichtigen kann und es nachträglich zu keinen Missverständnissen kommt.

Weitere Tipps zur Gehaltsangabe in der Bewerbung finden Sie in diesem Video:

In welcher Reihenfolge gebe ich meine Berufserfahrung im Lebenslauf an?

Der Aufbau eines tabellarischen Lebenslaufs besteht aus mehreren Abschnittsblöcken, die Ihre Qualifikation und Fähigkeiten übersichtlich abbilden. Zu den gängigsten Abschnittsblöcken gehören der berufliche Werdegang, Praktika, Auslandsaufenthalte, Schul- und Studienabschlüsse, Fort- und Weiterbildungen, besondere Fähigkeiten und Kenntnisse und ggf. Angaben zu Hobbies und ehrenamtlichen Tätigkeiten. In dieser genannten Reihenfolge bauen Sie Ihren Lebenslauf auf und natürlich nur mit den Abschnittsblöcken, die bei Ihnen auch zutreffen. Wichtig dabei ist, dass Sie innerhalb des jeweiligen Abschnittblocks immer mit der zuletzt ausgeübten Position beginnen. Das bedeutet, dass Ihr letzter bzw. aktueller Beruf an erster Stelle steht. Anschließend folgen alle anderen Positionen.

Weitere Tipps zum Lebenslauf finden Sie in diesem Video:

Welche Zeugnisse muss ich meiner Bewerbung beifügen?

Für jede Tätigkeit bzw. Qualifikation, die Sie in Ihrem Lebenslauf aufführen, sollten Sie Ihrer Bewerbung ein entsprechendes Zeugnis oder einen Nachweis beifügen. Nur so ist der Anhang Ihrer Bewerbung als vollständig zu betrachten. Richtigerweise sortieren Sie Ihre Zeugnisse und Nachweise außerdem in derselben Reihenfolge, wie Sie es in Ihrem Lebenslauf aufführen. Damit beweisen Sie den sorgfältigen Umgang mit Ihren persönlichen Unterlagen und erleichtern dem Personaler die Suche nach dem jeweiligen Zeugnis/Nachweis im Anhang.

Weitere Tipps zum Arbeitszeugnis finden Sie in diesem Video:

Welche Anrede verwende ich, wenn in der Stellenanzeige kein Ansprechpartner genannt ist?

Wenn kein persönlicher Ansprechpartner in der Stellenanzeige genannt ist, heißt das nicht automatisch auf die Standardform „Sehr geehrte Damen und Herren“ auszuweichen. Dies ist die unpersönlichste Anredeform, die kein Personaler gerne liest und der Bewerber im Anschreiben möglichst vermeiden sollte – ganz besonders bei großen namhaften Konzernen. Machen Sie sich die Mühe und versuchen Sie einen Ansprechpartner ausfindig zu machen. Häufig ist in der Stellenanzeige eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der zuständigen Abteilung angegeben, wo Sie freundlich nachfragen können, an wen Sie Ihre Bewerbung richten dürfen. Ob Sie es glauben oder nicht, aber Unternehmen erkennen schnell, ob ein Bewerber um den ausgeschriebenen Job bemüht ist oder nicht – und das beginnt bereits bei der persönlichen Anrede.

Kann ich auf mein Bewerbungsfoto verzichten?

Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGB) muss der Bewerber nicht zwingend ein Foto seiner Bewerbung beifügen, da es sich um eine freiwillige Angabe handelt. Es gibt sogar Firmen, die in der Stellenausschreibung explizit erwähnen, dass nur Bewerbungen ohne Foto berücksichtigt werden. Wenn Sie diesen Zusatz in der Stellenanzeige lesen, dann verzichten Sie darauf. In allen anderen Fällen liegt die Entscheidung ganz bei Ihnen. Besonders bei kleinen und mittelständigen Unternehmen ist das Bewerbungsfoto immer noch gern gesehen. Außerdem freut sich bestimmt jeder Personaler über ein freundliches Bild, das er dem vorliegenden Profil zuordnen kann.

Welche persönlichen Angaben muss ich in meiner Bewerbung angeben und welche nicht?

Sie sollten in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, die Wohnanschrift und Ihre Kontaktdaten, über die Sie der Personaler am besten erreichen kann, angeben. Dazu zählt Ihre persönliche Mobilrufnummer sowie eine professionelle E-Mail-Adresse. Keine Pflichtangaben sind dagegen Informationen zum Familienstand, Ihre Religionszugehörigkeit oder die Sozialversicherungsnummer. Ebenso wenig haben Ihre aktuellen Arbeitskontaktdaten sowie Namen von Kollegen und Vorgesetzten etwas in Ihrer Bewerbung zu suchen.

Muss ich mein aktuelles Gehalt in der Bewerbung nennen?

Nein. Ihre Bewerbung ist Ihre persönliche Visitenkarte, die Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für eine ausgeschriebene Stelle bewirbt. Ihr Know-how ist Ihr wertvollstes Gut und hat einen gewissen Marktwert, über den Sie sich bewusst sein sollten. Ihr aktuelles Gehalt preiszugeben, kann für Sie dabei eher von Nachteil sein, wenn Sie etwa als Quereinsteiger in einem neuen Bereich durchstarten möchten oder in Ihrer letzten Position womöglich unterbezahlt waren und somit Ihren gewünschten Gehaltswunsch nur schwer argumentieren können.

Muss ich meine Abschlussnoten im Lebenslauf angeben?

Berufseinsteiger, die Ihren Schul- oder Studienabschluss frisch absolviert haben, können Ihre Abschlussnote im Lebenslauf erwähnen. Ein Muss ist es jedoch nicht. Liegt der Abschluss mehr als drei Jahre her, können Sie darauf verzichten. Vorsicht ist allerdings bei einigen Brachen geboten. Renommierte Anwaltskanzleien oder namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind ein typisches Beispiel dafür, die Bewerber generell nach der Abschlussnote ausselektieren und sich ungern die Mühe machen, die Noten aus den Zeugnissen herauszusuchen. In diesen Fällen geben Sie Ihre Abschlussnote unbedingt im Lebenslauf an.

Muss ich meine Hobbies im Lebenslauf angeben?

Die Angabe der Lieblingsfreizeitbeschäftigung im Lebenslauf ist ein oft diskutierter Punkt, da es kein Richtig oder Falsch gibt. Fakt ist: In den meisten Fällen sind sie egal. Sollte Ihr Hobby jedoch zur Branche oder zur ausgeschriebenen Stelle passen, kann die Angabe tatsächlich Sinn machen, zum Beispiel das Nähen bei einer Bewerbung als Schneiderin. Wenn Ihr Hobby mit Ihrer Berufsposition nicht im direkten Zusammenhang steht und Sie es dennoch angeben möchten, sollten Sie bedenken, dass dies für Sie auch nachteilig sein kann. Wenn Sie Ihre Freizeit am liebsten mit abenteuerlichen oder gar gefährlichen Sportarten verbringen (z. B. Fallschirmspringen), können Arbeitgeber einen längeren Ausfall wegen der hohen Verletzungsgefahr befürchten. Überlegen Sie sich daher gut, ob und welche Hobbies Sie im Lebenslauf angeben.

Muss ich ehrenamtliche Tätigkeiten angeben?

Die Angabe von sozialem Engagement ist kein Muss. Studien belegen jedoch, dass die Übernahme eines Ehrenamts besonders bei jungen Bewerbern meist positiv aufgenommen wird, da die Wahrscheinlichkeit dadurch höher ist zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Muss ich das Anschreiben und den Lebenslauf unterschreiben?

Ja. Sowohl das Anschreiben als auch der Lebenslauf sind mit Ihrer Unterschrift zu versehen. Mit Ihrer Signatur bestätigen Sie zum einen offiziell die Richtigkeit Ihrer Angaben, zum anderen geben Sie Ihrer Bewerbung zugleich eine persönliche, individuelle Note.

Kann ich meine Social Media Profile angeben?

Es kommt darauf an, um welche Social Media Plattform es sich handelt und in welchem Zusammenhang das Social Media Profil mit der angestrebten Position steht. Man unterscheidet „Unterhaltungsplattformen“ (wie Facebook oder Instagram) von den seriösen Social Media Plattformen (wie LinkedIn oder XING). So kann sich beispielsweise die Angabe des Instagram-Profils für einen angehenden Fotographen als nützlich erweisen, auf dem ein erster Eindruck der dort veröffentlichten Fotos gewonnen werden kann. Für einen erfahrenen Marketingberater zeugt ein solches Profil dagegen von Unprofessionalität, wohingegen das bestehende Netzwerk auf XING oder LinkedIn für den potenziell zukünftigen Arbeitgeber weitaus interessanter sein kann. Noch ein Tipp: Googlen Sie sich einmal selbst und finden Sie heraus, ob Ihr Profil aufgefunden werden kann. Da viele Personaler Bewerber im Internet gerne mal recherchieren, empfehlen wir Ihnen Ihren Account so einzustellen, dass Ihr Profil öffentlich nicht bzw. nur mit eingeschränkt sichtbaren Informationen aufgefunden werden kann.

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